1.1. | Der Verein führt den Namen "Förderverein der Mittelschule Paul Fleming e.V.". Er hat den Sitz in 08118 Hartenstein, Bahnhofstraße 8. |
1.2. | Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr. |
2.1. | Der Zweck des Vereins besteht darin, die Kinder ideell und materiell zu fördern. Dieser Zweck soll verwirklicht werden insbesondere durch:
|
2.2. | Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung in der jeweis gültigen Fassung. Die Tätigkeit der Vereinsmitglieder ist ehrenamtlich. |
2.3. | Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, sie haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Ausgaben. |
2.4. | Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünsigt werden. |
3.1. | Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, welche den Zweck und die Aufgaben des Vereins fördern. Über die Aufnahme entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand. |
3.2. | Die Mitgliedschaft endet durch:
|
3.3. | Der Ausschluss erfolgt auf Grund eines Vorstandsbeschlusses, wenn das Mitglied das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt, bei grobem Verstoß gegen die Satzung, bei Beitragsrückstand in Höhe von 2 Jahresbeiträgen oder aus einem anderen wichtigen Grund. Vor der beschlussfassung über den Ausschluss ist das Mitglied zu hören. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. gegen den Ausschluss ist binnen einer Frist von einem Monat die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. |
3.4. | Über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen, deren Höhe und Fälligkeit, beschließt die Mitgliederversammlung. Die Beiträge sind grundsätzlich in Form von Geldzahlungen zu erbringen. |
Vereinsorgane sind: | 1. der Vorstand 2. die Mitgliederversammlung |
5.1. | Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern. Dem Vorstand gehören an:
1 Vertreter der Schulleitung |
5.2. | Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter, den Schatzmeister und den Schriftführer. Der Vorsitzende soll nicht der Schulleitung oder der Lehrerschaft angehören. |
5.3. | Die Vertrtung im Rechtsverkehr erfolgt durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder der Stellvertreter sein muss. |
5.4. | Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende. |
5.5. | Der Vorstand führt die geschäfte ehrenamtlich. Er hat Anspruch auf ersatz seiner dadurch entstehenden Ausgaben. |
6.1. | Die Mitgliederversammlung wird bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich , durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung, schriftlich mit einer frist von 14 Tagen, einberufen. Die Einberufung erfolgt durch einfachen Brief. Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens 10 v.H. der Mitglieder unter Angabe von Gründen dies verlangen. Bei geplanten Satzungsänderungen ist bereits in der Einladung konkret auf die zu ändernden Satzungsbestimmungen hinzuweisen. |
6.2. | Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie nach § 6.1. ordnungsgemäß einberufen wurde. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, bei Stimmengleichheit ist der Beschluss abgelehnt. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, wobei mindestens 50 v.H. der Mitglieder anwesend sein müssen. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet, bei Verhinderung beider Vorsitzender leitet ein anderes Vorstandsmitglied die Sitzung. Die Mitgliederversammlungen und die Beschlüsse werden protokolliert, vom 1. Vorsitzenden oder Schriftführer unterschrieben. |
6.3. | Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
|